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  • VAMV Thüringen

Nun auch zum Nachlesen in Flyer und Broschüre

Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ wurde der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien mit mittleren Einkommen geöffnet. Seit Januar 2020 sind alle Verbesserungen in Kraft. Falls der Antrag bisher abgelehnt wurde, kann es sich jetzt für Alleinerziehende lohnen, ihn neu zu stellen! Dabei unterstützen wir gerne. Das Informationsmaterial dazu ist in der VAMV-Geschäftsstelle erhältlich.

Der Flyer„Starke-Familien-Gesetz. Verbesserungen für Alleinerziehende“ liefert kompakte Informationen über alles, was Einelternfamilien zum Kinderzuschlag wissen sollten.

Die Broschüre „Informationen für Alleinerziehende: Wenn das Einkommen nicht reicht - Ihre Ansprüche. Kinderzuschlag, Wohngeld & Co“ gibt Alleinerziehenden einen Überblick über relevante Leistungen. Neben den Neuerungen beim Kinderzuschlag informiert die Broschüre vor allem über Wissenswertes zum Wohngeld und zu ergänzenden SGB II-Leistungen. Sie beantwortet Fragen, die sich speziell für Alleinerziehende stellen: Gibt es Wechselwirkungen von Leistungen mit dem Kindesunterhalt/Unterhaltsvorschuss? Hat eine Umgangsregelung Folgen auf den Leistungsanspruch? Dazu gibt es praktische Tipps, anschauliche Beispiele und eine Übersicht, welche Leistungen zuerst beantragt werden müssen.

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