Viele Fragen
Viele denken erst nach der eigentlichen Trennung daran, sich Hilfe/Rat bei einer Beratungsstelle einzuholen. Allerdings lohnt sich auch bereits vor der Trennung vom (Ehe-)Partner*in eine Informationsgespräch mit Blick auf die zukünftigen Veränderungen und deren Folgen einzuholen.
Der VAMV berät durch seine geschulten Mitarbeiter fachlich fundiert, und steht Ratsuchenden bereits vor Trennung zur Seite, und zeigt mögliche Lösungswege auf.
Es kann hilfreich sein, persönliche und partnerschaftliche Probleme vor der eigentlichen Trennung mit einer beratenden Person zu thematisieren. Damit zeigen die Eltern Mut und Stärke, und übernehmen Verantwortung für die jeweilige Situation.
Häufig handelt es sich u.a. um die Klärung folgender Fragen:
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Wie können wir nach der Trennung unsere gemeinsame elterliche Verantwortung wahrnehmen?
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Wie können unsere Kinder weiterhin den Kontakt zu uns beiden haben?
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Wie können wir die künftige Wohnsituation gestalten?
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Wie können wir das gemeinsam erworbene Vermögen sinnvoll für ein getrenntes Leben der Familienmitglieder einsetzen?
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Wie können wir mit gemeinsam eingegangenen finanziellen Verpflichtungen umgehen?
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Wie können wir die Unterhaltszahlungen für beide Seiten akzeptabel realisieren?
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Wie können wir unsere jeweilige berufliche und persönliche Zukunft organisieren?
Hilfe bietet dabei unser Besteller (schon in 23. aktualisierter Auflage) „alleinerziehend – Tipps und Informationen“, der Ratgeber Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung.
Ist die Trennung auf plötzliche und schmerzvolle Weise durch den Tod des Lebenspartners, der Lebenspartnerin geschehen? Dann gibt es neben der unendlichen Trauer leider viele bürokratische Dinge zu regeln. Was vorrangig zu regeln ist und wie gemeinsam der Verlust mit allen Begleiterscheinungen, die auch die Kinder durchmachen, zu bewältigen ist, darüber sprechen wir gern persönlich. Auch anonym am Telefon.
Schon getrennt und nun geht es um den Unterhalt? Bei wem es nicht funktioniert, dass Einkommensnachweise vorgelegt werden, zur Berechnung des Unterhalts oder der Unterhalt nicht regelmäßig fließt, sollte beim Jugendamt eine Beistandsschaft einrichten. Die Einrichtung ist kostenlos und es wird damit ein Vertrag geschlossen zwischen Jugendamt und Mutter/Vater im Auftrag des Kindes bis zum 18. Lebensjahr.
Der Vorteil: Die Unterhaltsdiskussion ist raus aus der Beziehung und der Träger des Jugendamtes kann für nachlässige Bearbeitung haftbar gemacht werden. Die wichtigsten Information hierzu finden Sie in einer Informationsbroschüre
Oder Sie rufen einfach an und wir besprechen bei einem persönlichen Termin die Fragen.
Haben Sie sich getrennt und trotz des Vorhabens, alles gemeinsam und in Ruhe zu regeln, gibt es nun immer wieder Streit um Umgang und Sorgerecht . Sie fühlen sich als Vater nicht gerecht behandelt. Sie befürchten, dass Ihnen Zeit für den Umgang vorenthalten wird, Sie nicht mehr Teil des Lebens Ihres Kindes sein sollen? Dann lassen Sie uns doch darüber reden. Am Telefon oder zu einem persönlichen Termin in der Geschäftsstelle. Besser ist es natürlich, bevor sich Fronten verhärten und ein klares Denken nicht so richtig möglich ist. Gern erhalten Sie, wenn Sie es wünschen, dann auch die Kontaktdaten zur Gruppe von Menschen in ähnlicher Situation.