Die Bundesregierung hat mit dem Kinderbonus ein Zeichen gesetzt, die zusätzlichen Leistungen, die Eltern in der Corona-Krise stemmen mussten, anzuerkennen. In Höhe von 300 Euro steht er jedem kindergeldberechtigtem Kind zu. Was ein gutes Zeichen ist, dass diesmal keine Einkommensgrenze gezogen wurde und dieser Bonus nicht auf den Bezug von Sozialleistungen angerechnet wird - weder auf Grundsicherung noch Wohngeld. Auch die Auszahlungstermine stehen fest: In zwei Tranchen mit dem Kindergeld im September und im Oktober.
Natürlich ist der Bonus keine adäquate Bezahlung für die notwendige Kinderbetreuung zu Hause und unter erschwerten Bedingungen oder den Haus-Unterricht, den nun die Eltern leisten mussten. Das kann er auch gar nicht sein, sondern eine Anerkennung. Sicherlich für den einen ist das ein schönes Sümmchen - eine andere befindet das als zu wenig. Aber etwas Zusätzliches ist doch immer anzuerkennen. Und warum ist es da so schwer, sich auch mal darüber zu freuen?
Auch bei Alleinerziehenden gehört der Kinderbonus, wie das Wort schon sagt, dem Kind. Das Kindergeld bezieht hier derjenige der Eltern, bei dem das Kind überwiegend lebt, oder wie es beim Wechselmodell entscheiden wurde. Da sich unterhaltszahlende Eltern an das Bundesfamilienministerium wandten, um von der Ministerin ein salomonisches Urteil zu erfahren, wie denn der Kinderbonus bei der Unterhaltszahlung zu berücksichtigen sein, wurde einfach entschieden: Der Kinderbonus wird wie das Kindergeld hälftig auf den Unterhalt angerechnet, bzw. der um diese Summe gekürzt.
Dass natürlich diese Entscheidung gerade bei strittigen Beziehungen für neuen Ärger sorgt, ist vorprogrammiert. Insbesondere da, wo es ständig um scheinbar unrichtige Unterhaltsberechnungen geht. Um den Streit, wozu denn der Unterhalt ausgegeben wird. Wo die Zahlung von Unterhalt an den Umgang mit dem Kind geknüpft wird.
Auch an dieser Stelle zeigt sich wie bei vielen Entscheidungen das Dilemma der Familienpolitik. So einfach nach Schema F kann keine Gerechtigkeit hergestellt werden. Wer soll denn von Außen prüfen, welchen zusätzlichen Anteil der Unterhaltsverpflichtete bei der Betreuung in den zurückliegenden Wochen geleistet hat....
Dort , wo die Kommunikation zwischen den getrennten Eltern funktioniert, kommt der Bonus auch dort an, wo er hingehört: beim Kind.
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