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VAMV Thüringen

Höhere Gerichtsgebühren, weniger Prozeßkostenhilfe

Einmal mehr gilt der Grundsatz Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Und in diesem Jahr sollten sich Eltern einmal mehr außergerichtlich einigen. Denn war es schon immer und oftmals nicht überschaubar teuer, vor Gericht zu ziehen und letztendlich keine erhoffte Entscheidung zu erreichen, so steigen in diesem Jahr die Gebühren.

Zum 1. Januar 2021 wurden die Gerichtsgebühren sowie die Rechtsanwaltsgebühren einheitlich um zehn Prozent mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz angehoben. In sozialrechtlichen Streitigkeiten erhöhen sich die Rechtsanwaltsgebühren sogar um zwanzig Prozent. Auch die Honorare für Dolmetscher und Sachverständige steigen.

In familienrechtlichen Verfahren liegt der Regelwert in Kindschaftssachen wie Sorgerechts- oder Umgangsverfahren bei 4.000 Euro statt wie bisher bei 3.000 Euro. Dies führt in Sorge- und Umgangsverfahren zu einer weiteren Erhöhung der anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren.

Zum Beispiel beliefen sich die Rechtsanwaltsgebühren für die Vertretung in einem gerichtlichen Sorgerechtsstreit mit Gerichtstermin bisher auf 502,50 Euro (ohne Berücksichtigung der anfallenden Umsatzsteuer von 19 Prozent sowie einer eventuell anfallenden Postentgeltpauschale). Nach den nun geltenden Gebührensätzen ergeben sich Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 695 Euro (ebenfalls ohne Berücksichtigung der anfallenden Umsatzsteuer und einer eventuellen Postentgeltpauschale).

Gleichzeitig wurden für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie Beratungshilfe die Freibeträge abgesenkt. Das heißt, dass das Einkommen nun noch niedriger sein muss, damit der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt. In der Konsequenz wird es weniger Fälle geben, in denen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bewilligt werden.

Weiteres auf der Seite des VAMV-Bundesverbandes nachlesen.

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