Was bereits vor einem Jahr zu Beginn der Pandemie viele Eltern und besonders auch Alleinerziehende vor große Schwierigkeiten stellte, war die Betreuung ihrer Kinder, als Schulen und Kindergärten geschlossen wurden. Viele konnten Überstunden abbummeln und restliche Urlaubstage nehmen. Doch das hat oftmals nicht ausgereicht. Das Jahr hatte erst begonnen und dann sollten schon Urlaubstage gebraucht werden? Unbezahlten Urlaub können sich Alleinerziehende auch nicht leisten. Was nun?
Die Politik hat nun nach einem Jahr eine Unterstützungsmöglichkeit entwickelt. Nun sind rückwirkend zum 5. Januar 2021 die Ausweitung der Kinderkrankentage in Kraft getreten. Alleinerziehende können damit im Jahr 2021 für ein Kind bis zu vierzig Kinderkrankentage nehmen. Eltern mehrerer Kinder haben Anspruch auf maximal 90 Tage. Das gilt für Kinder, die jünger als zwölf Jahre sind oder eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sind. Alleinerziehende und ihre Kinder müssen allerdings in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.
Die Neuregelung ermöglicht es Eltern, wegen der Corona-Pandemie auch dann Kinderkrankengeld zu beziehen, wenn das Kind nicht krank ist. Sie greift, wenn die zuständigen Behörden auf Grund des Infektionsschutzes Anordnungen getroffen haben.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht auch, wenn das Kind die Einrichtung auf Grund einer behördlichen Empfehlung nicht besucht. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Eltern den Antrag auf Kinderkrankengeld direkt bei ihrer Krankenkasse stellen. Als Nachweis soll eine Bescheinigung der Schule oder des Kindergartens genügen. Einzelheiten werden momentan zwischen der Bundesregierung und den Krankenkassen geklärt. Das Bundesfamilienministerium informiert laufend auf seiner Internetseite: https://www.bmfsfj.de/kinderkrankentage
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