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  • VAMV Thüringen

Kinderbonus wird zur Hälfte mit Unterhalt verrechnet

Im September werden mit dem Kindergeld 200 Euro, im Oktober 100 Euro Kinderbonus automatisch mit dem Kindergeld ausgezahlt. Auf Leistungen nach dem SGB II oder auf den Unterhaltsvorschuss wird der Kinderbonus nicht angerechnet. Auch Kinderzuschlag und Wohngeld mindert der Kinderbonus nicht, da er nicht als Einkommen berücksichtigt wird, auf dessen Grundlage die Höhe der Leistung ermittelt wird.

Der unterhaltspflichtige Elternteil kann die Hälfte der Kinderbonuszahlung von seiner Unterhaltszahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet – bei Mangelfällen gilt es also zu prüfen, ob bzw. in welcher Höhe der Kindesunterhalt gekürzt werden darf.

Das BMFSFJ hat ausfühliche FAQs zum Kinderbonus veröffentlicht, in denen auch Rechenbeispiele zum Zahlbetrag September/Oktober und zu Mängelfällten zu finden sind:

Dem Beschlussprotokoll zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz des federführenden Finanzausschusses vom 23.Juni 2020 ist übrigens zu entnehmen:

„Die Koalitionsfraktionen hätten im Verlauf der Gesetzesberatungen den Gesetzentwurf weiter verbessern können. So sei nun eine frühzeitigere Auszahlung des Kinderbonus mit 200 Euro im September und 100 Euro im Oktober 2020 vorgesehen. Man habe intensiv darüber diskutiert, ob der Kinderbonus bei getrennt lebenden Eltern ausschließlich in demjenigen Haushalt ankomme sollte, in dem das Kind lebe. Dies hätte man gerne gesehen. Doch wegen Bedenken des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Bezug auf die Gleichbehandlung habe man von einer entsprechenden Regelung abgesehen.“

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